Abgeltungssteuer Informationen & VergleichAb 1. Januar 2009 gelten durchgreifende Veränderungen für Kapitalanleger. Erfahren Sie hier mehr über die Abgeltungssteuer und Ihre Folgen für Ihr Depot. |
Bislang galt die Spekulationsfrist. Dabei galten Wertzuwächse bei Aktieninvestmentfonds und Aktien, die über ein Jahr hinaus gehalten wurden, als steuerfrei. Damit ist ab 2009 Schluss.
Dividenden und Zinsen erfahren dann einen 25prozentigen Abzug. Hinzu kommen dann noch ein Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Letztendlich beziffern sich die fälligen Steuern dann auf rund 27 Prozent.
Für Aktionäre entfällt gleichzeitig das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Bisher war es möglich, dass Gewinne aus Dividenden lediglich bis zur Hälfte versteuert wurden. Greift die Abgeltungssteuer, unterliegen diese in voller Höhe einer Besteuerung. Diese Beträge werden von der jeweiligen Bank dann sofort einbehalten, um an die zuständigen Finanzämter weiter abgeführt zu werden.
Bislang gilt noch, dass eine Besteuerung von Kursgewinnen eine Ausnahme zulässig ist: so sollen Kursgewinne von Aktienpapieren, deren Spekulationsfrist Ende 2008 ausläuft und die länger als ein Jahr gehalten wurden, nach dem aktuell gültigen Recht als noch steuerfrei gelten.
Wer also noch clever anlegen will, sollte die Gunst der Stunde nutzen und bis Ende 2007 Kapital anlegen. Nur Investitionen, die bis dahin getätigt wurden, können bis zum Jahresende 2008 steuerfrei getauscht werden. Eine 25prozentige Abgeltungssteuer gilt demnach für alle Investoren, die erst ab dem 1. Januar 2009 Wertpapiere und Fondsanteile erwerben wollen.
Momentan verlangt der Fiskus eine Vorauszahlung auf die zu leistende Einkommenssteuer. Zu zahlen sind dann rund 30 Prozent Zinsabschlagsteuer. Bis die Abgeltungssteuer endgültig eingeführt ist, werden die Zinsen des Anlegers mit dem individuellen Steuersatz unter Berücksichtigung der Zinsabschlagsteuer besteuert.
Wer also noch anlegen will, sollte dies bis zum Jahresende getan haben. Denn bis zu diesem Stichtag können Investments bis zur Einführung der Abgeltungssteuer noch steuerfrei geltend gemacht werden. Zu vermeiden ist daher in jedem Falle, nach dem 1. Januar 2009 verkaufen zu wollen. Betroffen sind grundsätzlich zeitlich begrenzte oder gar spekulative Anlagen.
Das Portfolio sollte daher genau betrachtet werden, um gegebenenfalls Umschichtungen vorzunehmen, bevor die Abgeltungssteuer, die Bestandteil der Unternehmenssteuerreform ist, greift.
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