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Rahmenvorschriften regeln Grundlagen von Anlagekriterien

Wer langfristig für den Ruhestand vorsorgen will, sollte einen langfristigen Anlagehorizont wählen.


Investmentfonds gehören in der Regel zu den langfristigen Kapitalanlageformen und eignen sich daher auch gut für eine private Altersvorsorge.
Gezielten Sparplänen kommt also eine besondere Bedeutung zu und um die Attraktivität zu steigern, wurde vor neun Jahren ein staatliches Gütesiegel eingeführt. Dieses soll Fonds berücksichtigen, die gezielt vom Gesetzgeber festgesetzte Rahmenbedingungen erfüllen und sich aufgrund ihrer Anlagestrategie zur Altersvorsorge eignen.
Diese Fonds dürfen die Bezeichnung Altersvorsorge- Sondervermögen, kurz AS- Fonds, führen.
Wer alle Vorzüge dieser Anlageform nutzen will und das Ziel der Altersvorsorge verfolgt, sollte eine Laufzeit von 18 Jahren nutzen. Wer sich im fortgeschrittenen Alter befindet und nur noch wenige Jahre bis zur Verrentung arbeiten muss, kann eine Laufzeit bis zum 60. Lebensjahr vereinbaren.
Zu den Grundlagen eines AS- Fonds gehört, dass neben Renten und Aktien auch Immobilien gehalten werden dürfen. Auf diese Weise wird dem Anleger die Möglichkeit geboten, von einer breiten Streuung des Vermögens zu profitieren, und gleichzeitig die Risiken zu minimieren.
Zu den gesetzlichen Vorgaben gehört auch, dass wenigstens 51 Prozent in Immobilien, Beteiligungen und Aktien gehalten werden müssen, wobei Aktienanteile und Beteiligungen mindestens 21 Prozent und höchstens 75 Prozent ausmachen dürfen.
Risiken werden zusätzlich dadurch begrenzt, dass höchstens 30 Prozent des gesamten Fondsvermögens in Anlagen fließen dürfen, die einem Währungskursrisiko ausgesetzt sind.
Auch wenn ein sogenanntes Gütesiegel dafür einsteht, dass bestimmte Rahmenbedingungen gelten, muss sich der einzelne Anleger darüber im klaren sein, dass es sich auch bei AS- Fonds um Investmentfonds handelt und somit bestimmte Risiken naturgemäß gar nicht ausgeschlossen werden können.


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