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Abgeltungssteuer bringt neue Regeln für Investmentfonds ins Spiel

Aktuell gilt noch, dass realisierte Kursgewinne steuerfrei an private Anleger ausgeschüttet oder wieder neu angelegt (thesauriert) werden können.

Vorteile dieser Art werden insbesondere von steueroptimierten Rentenfonds, Hedge- und Aktienfonds genutzt.
Als vorteilhaft erweist sich auch die Möglichkeit, dass Anteile von Investmentfonds nach einem Jahr veräußert werden können, ohne dass der Fiskus mit im Boot sitzt.
Damit soll jetzt ab 1. Januar 2009 Schluss sein. Dann werden Begünstigungen dieser Art nicht mehr umgesetzt werden können.
Kapitalerträge werden mit einer 25prozentigen Abgeltungssteuer belegt. Hinzu kommen noch ein Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, sodass unterm Strich mit einem rund 27prozentigen Abzug zu rechnen ist.
Diese Neuregelung, die Teil der Unternehmenssteuerreform ist, trifft einige Fondsarten besonders empfindlich.
Daher kann Anlegern nur geraten werden, sich auf diese Änderung mit ihrem Anlageverhalten einzustellen.
Zu den weiteren gravierenden Einschnitten gehört auch, dass die einjährige Spekulationsfrist entfällt. In der Praxis bedeutet dies, dass Wertpapierverkäufe versteuert werden müssen; und dies in Unabhängigkeit von der jeweiligen Haltedauer.
Schüttet nach dem 1. Januar 2009 eine Gesellschaft ihre realisierten Kursgewinne aus, greift unabhängig von der Wertpapierart die Abgeltungssteuer.
Eine Übergangsregelung soll dem Anleger garantieren, dass alle vor Ende des Jahres 2008 erworbenen Anteilscheine einen sogenannten Bestandsschutz genießen. Konkret bedeutet dies, dass für diese Papiere auch weiterhin eine Spekulationsfrist von einem Jahr gilt und auch in 2009 steuerfrei veräußert werden können.
Somit macht es Sinn, nach der Einführung der Abgeltungssteuer alle Fonds im Depot zu belassen. Thesauriert der Fonds die erzielten Gewinne; schüttet sie also nicht aus, sondern legt sie weiterhin an, kann der Anleger noch viele Jahre später von einem steuerfreien Verkauf profitieren.
Vorsicht ist geboten, wenn der Fonds die Gewinne nicht wieder anleget, sondern an die Investoren ausschüttet. Dann gilt ein Bestandsschutz lediglich für Papiere, die sich bis Ende 2008 noch im Fondsvermögen befinden.
Daher kann nur angeraten werden, den Bestandsschutz zu "retten" und daher thesaurierende Fonds zu wählen, um am Fiskus vorbei steuern zu können.


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