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Vermögenswirksame Leistungen nutzen

Als vermögenswirksame Leistungen werden Geldleistungen des Arbeitgebers bezeichnet, die grundsätzlich erst einmal jedem Arbeitnehmer zustehen.

Abgeschlossene Tarifverträge oder Einzelarbeitsverträge regeln diesen Anspruch. Mit Zulagen will Vater Staat die Vermögensbildung von Arbeitnehmern fördern, wobei nicht nur Arbeitnehmer und Auszubildende in den Genuss von vermögenswirksamen Leistungen (vL) kommen können, sondern auch Teilzeitbeschäftigte, die anteilig davon profitieren können.
Ausgeschlossen sind jedoch Selbstständige und Rentner.
Als Einkommensgrenze gelten derzeit für Alleinstehende 17 900 Euro und bei Ehepaaren 35 800 Euro.
Wer als Arbeitnehmer in den Genuss dieser staatlichen Zulagen kommen will, muss seinen Arbeitgeber damit beauftragen, diese Beiträge an die Bausparkasse oder ein entsprechendes Fondsunternehmen zu überweisen.
Der Fonds- Sparplan ist eine Form des Sparens, die in Zusammenhang mit den vermögensbildenden Leistungen gern in Anspruch genommen wird.
Die staatliche Sparzulage beträgt 18 Prozent.
Dabei beträgt die Mindestlaufzeit sechs Jahre und nach Ablauf dieser Frist kann der Sparer über die eingezahlten Leistungen frei verfügen.
Über einen zusätzlichen Bonus in Form einer Arbeitnehmersparzulage kann sich der Arbeitnehmer nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit freuen. Diese ist auf die Höhe der bereits geleisteten vermögenswirksamen Leistungen ausgerichtet.
Über die Form des Vermögenaufbaus kann der Arbeitnehmer allein entscheiden; vorausgesetzt, die Anlageform unterliegt dem Vermögensbildungsgesetz.
Wer sich von der Sparvariante eine entsprechend hohe Rendite verspricht, entscheidet sich oftmals für eine Anlage in Fonds.
Geeignet dafür ist der Erwerb von Anteilscheinen an einem Wertpapier-Sondervermögen.
Nach der Mindestlaufzeit kann der Sparer über die Erträge aus dem Fondssparplan frei verfügen, wobei die Laufzeit auf sieben Jahre festgesetzt ist. Die ersten sechs Jahre dienen der Ansparphase.
So verfolgen Anleger in einen Fonds- Sparplan, wachstumsorientiert anzulegen, wobei eine positive Entwicklung an den Aktienmärkten auch für eine Gewinn bringende Entwicklung des vL- Sparplans sorgt.
Jedoch müssen auch immer marktbedingte Schwankungen in Kauf genommen werden und jeder, der sich für diese Anlageform der vermögenswirksamen Leistungen entscheidet, sollte sich über die Chancen und Risiken bewusst sein.
Hinzu kommt, dass nicht jeder Fonds für diese Förderung in Frage kommt und auch zu bedenken ist, das vermögenswirksame Leistungen grundsätzlich aus arbeitsrechtlicher Sicht zu den Bestandteilen des Gehalts zählen und somit zu den steuerlichen Einkünften zählen.


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