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Mit Ausgabeaufschlägen zur Kasse gebeten
Der Anleger in Investmentfonds muss in der Regel zwar keine Bankgebühren bezahlen, jedoch sind andere Kosten fällig.
Ausgabeaufschläge nehmen den größten Posten ein und sollen die Kosten decken, die beim Kauf eines Fonds anfallen.
Dabei fällt die Höhe des jeweiligen Ausgabeaufschlages unterschiedlich hoch aus und die Fondsgesellschaft muss diesen in ihrem Fondsprospekt vermerken.
Unterschiedlich hoch fallen die Ausgabeaufschläge für die einzelnen Fonds aus, wobei für Aktien- und Immobilienfonds meist fünf oder mehr Prozentpunkte auf den Ausgabeaufschlag verlangt werden.
Der Aufschlag liegt somit höher als beim direkten Erwerb von Anleihen und Aktien, jedoch fallen dafür auch keine weiteren Kosten bei der Rückgabe von Fondsanteilen an.
Allerdings sehen einige ausländische Anbieter hierfür eine andere Regelung vor. So werden für die Rücknahme von Anteilen nicht selten Gebühren verlangt, wobei unter bestimmten Voraussetzungen dafür Ausgabeaufschläge entfallen können.
Zu den gesetzlichen Vorgaben laut Investmentgesetz gehört, dass der Ausgabeaufschlag im Fondsprospekt ausgewiesen sein muss. Zu entnehmen ist dieser aber auch dem Börsenteil von Tageszeitungen.
Aber auch bei Darstellungen in Fondsprospekten gibt der Ausgabeaufschlag keine unveränderliche Größe an, sondern definiert immer den maximalen Wert.
Legt man die Fondserträge wieder an, kann man bei fast allen Fondsgesellschaften mit einem Wiederanlagerabatt rechnen.
Grundsätzlich gilt, dass der Investor immer versuchen sollte, an dieser Schraube zu drehen, um Kosten einsparen zu können. Selbst Sparkassen und Banken zeigen sich unter bestimmten Umständen dazu bereit. Daher gilt der Grundsatz: je höher die Anlagesumme, desto wahrscheinlicher ist auch die Möglichkeit beim Ausgabeaufschlag.
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