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Abgeltungssteuer benachteiligt geschlossene Fonds
25 Prozent Abgeltungssteuer plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden Anlegern ab dem 1. Januar 2009 das Leben schwer machen.
Was vom Gesetzgeber zu hören ist, wird den meisten Anlegern gar nicht gefallen: die Abgeltungssteuer.
Für alle Werte, die später als März 2007 gekauft werden gilt dann die Abgeltungssteuer und dies unabhängig vom Kaufdatum und der Haltefrist.
Zu denen besonders nachteilig Betroffenen gehören Anlegern, die in geschlossenen Fonds investiert haben.
Eine zunächst geplante Übergangsregelung wurde kurzfristig gekippt was zu Folge hat, dass Fondsanlegern das Leben schwer gemacht wird. Denn wer sich für Anlagemodelle wie geschlossene Beteiligungen entschließt, bindet sich in der Regel langfristig, meist über einen Zeitraum von 15 Jahren, und rutscht somit in eine Steuerpflicht, was ursprünglich vom Investor nicht vorhersehbar war.
Anders als es beispielsweise Wertpapierbesitzern möglich ist, ihre Zertifikate täglich an der Börse veräußern zu können und nach der neuen Regelung dies auch bis Ende Juni 2009 tun können, haben Anleger in geschlossenen Beteiligungen meist das Nachsehen.
Denn ein Verkauf ist, aus anlagepolitischen Gründen, nur eingeschränkt oder über sogenannte Zweimärkte möglich. Diese richten sich jedoch grundsätzlich nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage. Wer zudem in der gegenwärtigen Situation und den damit geplanten Gesetzesänderungen leben muss, wird als Anleger in ingeschlossenen Fonds davon ausgehen müssen, dass der Käufer am Zweitmarkt die Steuerpflicht gelich miterwerben muss, was sich nachhaltig üngünstig auf den Verkaufspreis auswirken wird.
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