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Alle Möglichkeiten der Vorsorge für das Alter nutzen!
Angesichts der Tatsache, dass die gesetzliche Absicherung für den Ruhestand nicht mehr ausreichen wird, den Lebensstandard aufrecht zu erhalten, ist eine frühzeitige Absicherung unabdingbar.
Wer hier rechtzeitig Vorsorge betreiben will, kann selbst mit kleineren Beträgen in Wertpapiere investieren, um langfristig von Wertsteigerungen profitieren zu können.
Im Rahmen der staatlichen Vermögensbildung kann ein Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen unter anderem dafür einsetzen.
Zu den Voraussetzungen gehört, dass ein tarifvertragliches Beschäftigungsverhältnis besteht, um einen Anspruch auf die Leistungen geltend machen zu können.
Laut Tarifvertrag ist die jeweilige Höhe dieser vermögenswirksamen Leistungen, kurz vL genannt, festgelegt. Bis zu 40 Euro monatlich kann der Arbeitnehmer dann in Anspruch nehmen.
Jedoch wird dieses Geld nicht mit dem monatlichen Gehalt überwiesen, sondern muss in einen Sparvertrag einfließen mit dem Ziel, langfristig ein Vermögen bilden zu wollen.
Bestimmte Sparformen können für diese Kapitalbildung verwendet werden, was laut Vermögensbildungsgesetz geregelt ist.
Dazu zählen unter anderem Lebensversicherungen, Banksparpläne, Bausparverträge wie auch Investmentfonds und Beteiligungspapiere.
Derjenige, der in Wertpapiere investieren will, landet meist bei Anlagen in Investmentfonds.
Mit kleinen Beiträgen wird dem Anleger ermöglicht, unter Einbeziehung der Risikostreuung von Investmentfonds, relativ sicher und langfristig Kapital zu bilden.
Grundsätzlich muss ein vL- Vertrag sechs Jahre lang angespart werden und muss ein Jahr lang ruhen. Dies ist unabhängig von der gewählten Anlagevariante.
Aber nicht nur der jeweilige Arbeitnehmer stützt die Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Auch Vater Staat beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Arbeitnehmersparzulage daran. Damit soll allgemein die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in den unterschiedlichen Anlagevarianten gefördert werden.
Wer sich für eine Kapitalbildung mit Investmentfonds entschieden hat, kann eine Übersicht über alle derzeit angebotenen vL- Fonds beim Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften einsehen.
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