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Wie sehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen von AS- Fonds aus?
Wer langfristig für das Alter ansparen will, kann auch für diesen Zweck das Altersvorsorge- Sondervermögen, kurz AS- Fonds, nutzen.
Immer mehr kommen gezielte Sparpläne der Altersvorsorge zugute, um sich somit eine zusätzliche Privatrente sichern zu können.
Um diese Kapitalanlageform einer breiten Öffentlichkeit „schmackhaft“ zu machen, wurde vor neun Jahren ein staatliches Gütesiegel eingeführt. Lediglich Fonds, die bestimmte vom Gesetzgeber festgelegte Rahmenbedingungen erfüllen, werden als geeignet für die Altersvorsorge bewertet und dürfen sich AS- Fonds nennen.
Auf diese Weise soll eine Alterssicherung erreicht werden. Um eine Erfüllung zu gewährleisten, soll ein solcher Fonds eine Mindestlaufzeit von 18 Jahren haben.
Wer sich erst später dazu entschlossen hat und beim Kauf von AS- Fonds kurz vor seinem Ruhestand steht, muss dann eine Laufzeit bis zum 60. Lebensjahr wählen.
AS- Fonds sind berechtigt, Immobilien, Renten und Aktien gleichermaßen zu halten. Damit minimiert sich das Anlagerisiko und auch der Kleinanleger erhält die Chance, von der Streuung des Anlagevermögens profitieren zu können.
Wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Rahmenbedingungen von AS- Fonds ist, dass wenigstens 51 Prozent des gesamten Fondsvermögens in Beteiligungen, Aktien und Immobilien angelegt sein müssen, wobei für Aktien und Beteiligungen der Anteil auf höchstens 75 Prozent festgelegt ist.
Rentenpapiere hingegen dürfen in beliebiger Höhe dem Fondsvermögen beigemischt werden.
Um Risiken zu begrenzen, legen die Rahmenvorschriften auch fest, dass höchstens 30 Prozent in Anlagen investiert sein dürfen, die einem Währungsrisiko ausgesetzt sind.
Auch wenn ein Fonds mit einem Gütesiegel versehen wurde, darf der Anleger nicht vergessen, dass auch AS- Fonds Investmentfonds sind und somit bestimmten Risiken unterliegen und keine garantierte Mindestrendite versprechen, wie es bei Kapital- Lebensversicherungen der Fall ist.
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