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Sicherheit von Investmentfonds
Wer in Investmentfonds anlegen möchte, erhofft sich von dieser Kapitalanlageform nicht nur einen Wertzuwachs, sondern auch entsprechende Sicherheiten.
Allgemein garantiert das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) den Schutz des angelegten Vermögens in Investmentfonds.
Gemäß diesem Gesetz unterliegen Kapitalanlagegesellschaften ebenso wie Banken einer Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Ferner gilt der Grundsatz, dass für jeden Investmentfonds eine Depotbank bestellt werden muss, die sich dazu verpflichtet, das Vermögen des jeweiligen Investmentfonds getrennt vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaften zu verwahren.
Dieses Verfahren dient dem Verbraucherschutz, damit das eingelegte Vermögen aller Anleger nicht mit dem Vermögen der Kapitalanlagegesellschaften gemischt werden kann und sicher vor dem Zugriff Dritter ist.
Denn im Falle einer Zahlunsgunfähigkeit gehört somit das gesamte Fondsvermögen nicht zur Konkursmasse und garantiert dem Anleger den Erhalt seines Geldes.
Daher sind die Fondsgesellschaften angehalten, das Kapital der Anleger nach vorgegebenen Grundsätzen der Risikostreuung am Markt anzulegen. So muss zum Beispiel das Vermögen eines Immobilienfonds in wenigstens zehn verschiedenen Grundstücken angelegt sein.
Neben regelmäßigen Überprüfungen von Depotbanken und Fondsgesellschaften ist der jeweilige Fonds zudem verpflichtet, Anlagegrundsätze in einem Verkaufsprospekt offen zu legen und Vertragsbedingungen für die Geschäftstätigkeit des jeweiligen Fonds offen zu legen.
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