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Anbieter von Investmentfonds
Investmentfonds werden hierzulande von inländischen und ausländischen Gesellschaften angeboten.
Wobei deutsche Investmentgesellschaften den Status von Kreditinstituten einnehmen und dem Investmentgesetz unterliegen.
Zu den besonderen Voraussetzungen gehört, dass der Anleger in Investmentanteilscheinen einer inländischen Investmentgesellschaft nicht zu einem Mitgesellschafter der Kapitalanlagegesellschaft werden kann. Vielmehr wird das Vermögen einem Sondervermögen zugeführt, das von der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird. Zu den Grundsätzen gehört, dass dieses Sondervermögen vom Vermögen der Gesellschaft getrennt zu halten ist, um im Konkursfall nicht für Forderungen Dritter verloren zu gehen.
Zu den Sonderformen einer Fondsanlage gehört der Kauf von Aktien von Investmentaktiengesellschaften.
Unternehmensgegenstand solcher Gesellschaften ist es, das angelegte Geld der Investoren nach dem Grundsatz der Risikostreuung vorzunehmen.
Dabei wird in Investmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital unterschieden und in solchen mit veränderlichem Kapital.
Bei Gesellschaften mit fixem Kapital gilt zu beachten, dass Fondsanteile nicht an die Gesellschaften zurück gegeben werden können. Fonds dieser Art werden auch geschlossene Fonds genannt. Hierbei bleibt dem Anleger, der schnell wieder liquide werden muss lediglich die Möglichkeit, an Dritte oder an einem sogenannten Zweitmarkt nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage zu verkaufen.
Offene Fonds dagegen ermöglichen es dem Anleger, sein Anteile wieder an die Fondsgesellschaft zurück geben zu können.
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