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Neues Investmentgesetz sorgt für Neuregelungen
Der von der Bundesregierung verabschiedete Gesetzentwurf für ein neues Investmentgesetz soll Fonds und Anlegern gleichermaßen weiter helfen.
So war die in der jüngeren Vergangenheit entstandene Krise im Segment der offenen Immobilienfonds Anlass für die Bundesregierung, den Fondsstandort Deutschland wieder zu stärken und für einen besseren Anlegerschutz einzutreten.
Geplant ist mit dem Inkrafttreten des neuen Investmentgesetztes, den rechtlichen Rahmen für offene Immobilienfonds anders zu stecken. So sollen Anbieter dieser Fonds die Chance eingeräumt bekommen, von einer täglichen Rückgabe von Fondsanteilen umzustellen auf eine monatliche. Mit dieser Novelle soll den Fondesgesellschaften die Liquiditätssteuerung erleichtert werden, wenn die Anzahl der Rückgaben einen bestimmten Wert erreicht hat.
Fernen sollen Fondsgesellschaften die Möglichkeit eingeräumt bekommen, die Rückgabefrist auf bis zu einem Jahr verlängern zu dürfen.
Damit will das neue Investmentgesetz den Schwachstellen offener Fonds entgegen wirken, die ihre Anlagepolitik so ausgerichtet haben, jederzeit Anteile wieder zurück zu nehmen. Diese Möglichkeit steht jedoch immer im Konflikt mit einer langfristigen Anlage der Gelder.
So waren noch vor einem Jahr einige dieser offenen Immobilienfonds aus diesem Grunde gezwungen, vorübergehend zu schließen.
Das neue Investmentgesetz fordert zudem, dass offene Immobilienfonds Risikomanagementsysteme bereit stellen.
Ferner sieht dieses neue Gesetz auch vor, dass bei Fondssparplänen ausländischer Fonds die in Deutschland verkauft werden, die Investoren nicht mit den gesamten Abschlusskosten im Voraus belastet werden dürfen.
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