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Abgeltungssteuer nicht aus den Augen verlieren

Ab dem 1. Januar 2009 ist es soweit: die Abgeltungssteuer wird greifen.

Auf alle Zinsen und Dividenden wird dann eine 25- prozentige Abgeltungssteuer erhoben, die dem Kapitalanleger ab diesem Stichtag zufließen.
So gilt beispielsweise für einen Anleger, der vor fünf Jahren Bundesschatzbriefe gekauft hat und die im Jahr 2009 Zinsen abwerfen, eine pauschale Steuerpflicht von 25 Prozent. Hinzu kommen dann noch ein Solidaritätszuschlag und im gegebenen Fall Kirchensteuern.
Eine Ausnahmeregelung gilt hingegen bei der Besteuerung von Kursgewinnen.
Kauft der Anleger bis Ende des kommenden Jahres Wertpapiere oder Aktien, gelten hierfür weiterhin die einjährige Spekulationsfrist und das sogenannte Halbeinkünfteverfahren.
Konkret bedeutet dies: kauft ein Anleger im Jahre 2008 Aktien und verkauft diese wieder irgendwann im Jahr darauf, werden nicht 25 Prozent Abgeltungssteuer auf den gesamten Kursgewinn fällig. Vielmehr wird der individuelle Steuersatz auf die Hälfte des Kursgewinnes fällig.
Nach dem neuen Entwurf zur Abgeltungssteuer sollen Lebensversicherungen nun doch nicht den geplanten Neuregelungen unterworfen sein. Für Lebensversicherungen, die ab 2005 geschlossen wurden gilt, dass nur die Hälfte der Überschüsse besteuert werden, wenn der Versicherte wenigstens ein Jahr lang in diese Versicherung eingezahlt hat. Zu den weiteren Voraussetzungen gehört auch, dass die angesetzte Versicherungssumme frühestens ab dem 60. Lebensjahr fällig wird.


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