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Abgeltungssteuer- persönliche Bestände schnell aufnehmen!
Ab dem 1. Januar 2009 ist es soweit: die Abgeltungssteuer wird erhoben.
Auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen wird in Form der Abgeltungssteuer eine besondere Einkommensteuer erhoben.
Diese einheitlich geltende Steuer gilt dann für alle Kapitalerträge wie beispielsweise für Dividenden, Sparzinsen, Zertifikate, Termingeschäfte, Gewinne aus dem Verkauf von Aktien- und Wertpapieren sowie für Erträge aus Investmentfonds.
Dabei muss der einzelne Anleger oder Sparer nicht selber Auskünfte über seine Erträge machen, sondern es erfolgt eine automatische Abführung direkt von der Bank an das Finanzamt. Somit entfällt das Eintragen dieser Einkünfte auf der Steuererklärung, was jedoch nicht davor schützt, dass der Fiskus zugreift.
Dabei ist die Abgeltungssteuer unabhängig vom jeweiligen persönlichen Steuersatz und wird einheitlich mit 25 Prozent festgelegt.
Das ist aber noch nicht das Ende der Fahnenstange; hinzu kommen noch die Kirchensteuer und ein Solidaritätszuschlag, was letztendlich zu einer Gesamtssteuer von rund 27 Prozent führt.
In erster Linie sollte überprüft werden, ob der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist.Für Alleinstehende beträgt dieser 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro jährlich.
Beachtet werden muss in diesem Zusammenhang jedoch, dass damit alles abgegolten ist und beispielsweise Werbungskosten bei der Steuererklärung dann nicht noch zusätzlich geltend gemacht werden können.
Wer möglichst wenig Abgeltungssteuer zahlen will, sollte sich rechtzeitig einen Überblick über alle Geldanlagen verschaffen und eine genaue Bestandsaufnahme durchführen.
Alle Depots und Konten sollten aufgelistet werden und auch, um welche Form von Kapitalgewinnen es sich dabei handelt. Denn Dreh- und Angelpunkt der Abgeltungssteuer ist, dass diese nicht bei Anlagen anfällt, die vor dem wichtigen Stichtag 31. Dezember 2008 gekauft wurden.
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